Tipps zur Winterfütterung

Reger Besuch am Futterplatz - die Aufnahme entstand im Garten des Autors

Winterfuetterung

Wir geben Ihnen hier ein paar Tipps zur Winterfütterung:

  • Grundsätzlich erst bei andauerndem Frost und geschlossener Schneedecke füttern - in ländlichen Gegenden später, in den Städten früher
  • Auf Sauberkeit achten. Das Futter muss bei Wind, Regen und Schnee unbedingt trocken bleiben.
  • Die Futterstelle muss für die Vögel übersichtlich sein. Sie müssen erkennen können, ob sich eventuell Feinde (Katzen!) nähern.
  • Das Futterhäuschen regelmäßig mit heißem Wasser reinigen.
  • Nicht zuviel Futter reichen, damit es nicht verdirbt.
  • Keinesfalls Speisereste (Brot, Kartoffeln u. ä.) verfüttern. Brot beispielsweise quillt auf, Gewürzte Speisen verderben den Magen.
  • Dies kann den Tod bedeuten.
  • Körnerfresser wie Spatzen, Finken oder Ammer bevorzugen Freilandmischungen oder Sonnenblumenkerne.
  • Meisen, Spechte und Kleiber sind Weichfutter fressende Vögel. Sie bevorzugen feine Sämereien und Fettmischungen (keinesfalls gesalzen!). Meisenringe, frei angebracht, werden gerne angenommen.

 

Mitglieder können Winterfutter beim Vogelschutzverein kaufen. Die Öffnungszeiten der Verkaufsstelle in unserem neuen Vereinsheim finden sie hier.

Habe Sie bitte Verständnis dafür, dass Futter aus steuerrechtlichen Gründen nur an Mitglieder verkauft werden kann.

Falls Sie (noch) kein Mitglied sind: wäre dies der Anlass, dem Vogelschutzverein beizutreten?

Beitrittserklärungen finden Sie hier!

 

Wichtig ist es allerdings, unsere Hausgärten schon von vornherein "vogelfreundlich'" zu gestalten. Beerentragende Sträucher erfreuen uns in der Regel im Frühjahr oder Sommer nicht nur wegen ihrer Blüte, sie sorgen später auch für einen reich gedeckten Tisch bis in die kalte Jahreszeit hinein. Auf artfremde Gewächse wie Thujen sollten wir im Interesse unserer Natur dringend verzichten. Sichtschutz können wir auch mit einheimischen Gehölzen erreichen - nur sie bieten beste Zuflucht- und Nistmöglichkeiten für unsere gefiederten Freunde!

 

Macht der Vermieter Probleme?

Der Vermieter darf nicht verbieten, dass ein Mieter auf seinem Balkon ein Futterhäuschen aufstellt und im Winter Vögel mit Körnern und Samen füttert.

Hierzu gibt es eine Entscheidung des Landgerichts Berlin (Az. S 540/09). Die R'ichter urteilten, das Füttern von Vögeln sei "sozialadäquat" und weit verbreitet. Die Grenzen des vertragsmäßigen Gebrauchs seien nicht überschritten, auch wenn Vogelkot auf Balkon und Terrasse kaum zu vermeiden seien.

Eine Einschränkung ist jedoch zu beachten: wenn es zu unverhältnismäßig starken Verschmutzungen komme oder zu gesundheitlich bedenklichen Folgen wegen der Verunreinigungen. Dies sei denkbar, wenn Tauben gefüttert würden, so das Gericht.

 

Genießt die Momente seines Daseins...

37f8433b1c3644dffff8088fffffff1

37f8433b1c3644dffff8089fffffff1

37f8433b1c3644dffff808afffffff1

37f8433b1c3644dffff808bfffffff1

Foto © by Norbert Kühn

Wir nutzen nur Cookies auf unserer Website welche vom CMS System verwendet werden. Diese sind essenziell für den Betrieb der Seite. Weitere Cookies welche zum Messen der Besucher, sogenannte Tracking Cookies werden von uns nicht verwendet, deshalb ist dies nur ein Hinweis ohne Optionen der Ablehnung von Cookies!